Beschluss:

Der Markt Essenbach erteilt im Grundsatz sein Einvernehmen zu dem Antrag auf Vorbescheid.

Die Prüfung der Voraussetzungen des § 35 BauGB obliegt dem Landratsamt Landshut.

Es ist nicht ausgeschlossen, dass der Markt Essenbach die angrenzende Fläche einmal als Baugebiet ausweisen wird.

 

 

Herr Neuner hat als persönlich Beteiligter an der Abstimmung nicht teilgenommen.

 


Für den Beschluss:  18

Gegen den Beschluss: 0      

Anwesend: 19