Beschluss:

Der Marktgemeinderat erteilt sein Einvernehmen zu dem Bauvorhaben.

Die Prüfung der Voraussetzungen des § 35 BauGB obliegt dem Landratsamt Landshut.

 


Für den Beschluss:  19

Gegen den Beschluss: 0 000     

Anwesend: 19