Beschluss:

Der Marktgemeinderat erteilt sein Einvernehmen zu dem Bauvorhaben, sofern dieses nach § 35 BauGB zulässig ist. Das Vorliegen einer Privilegierung ist vom LRA zu prüfen. Die Auflagen des technischen Umweltschutzes und des Immissionsschutzes werden in das Ermessen der Fachbehörden gestellt. Die Versorgung mit Wasser ist zurzeit nicht gesichert. Auf die Stellungnahme des Zweckverbandes zur Wasserversorgung der Isar-Gruppe I vom 11.04.2013 wird verwiesen.

 


Für den Beschluss:  19

Gegen den Beschluss: 0

Anwesend: 19