Beschluss:

Der Markt Essenbach erteilt sein Einvernehmen zu dem Bauvorhaben.

Den Abweichungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans hinsichtlich der Überschreitung der zulässigen Fläche für Werbeanlagen von 10m² pro Betrieb und Überschreitung mit der Höhe der Werbeanlage von maximal 2m über der tatsächlichen Wandhöhe des Gebäudes wird zugestimmt.

Wegen evtl. Blendwirkung  der Werbeanlagen zur A 92 und B 15 sind  die Autobahndirektion und das Staatliche Bauamt zu hören.

 


Für den Beschluss:  19

Gegen den Beschluss: 3

Anwesend: 22