Beschluss:

Der Marktgemeinderat erteilt sein gemeindliches Einvernehmen. Den Abweichungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans hinsichtlich der Überschreitung der Baugrenze, der abweichenden Höhe des Zauns und der abweichenden Dachneigung wird zugestimmt. Das Staatliche Bauamt wird im Rahmen des Genehmigungsverfahrens durch das Landratsamt Landshut als Fachbehörde beteiligt.

 


Für den Beschluss:  24

Gegen den Beschluss: 0      

Anwesend: 24