Beschluss:

Der Marktgemeinderat erteilt im Grundsatz sein Einvernehmen zu dem Antrag auf Vorbescheid.

Die Prüfung der Voraussetzungen des § 35 BauGB obliegt dem Landratsamt Landshut.

 


Für den Beschluss:  21

Gegen den Beschluss: 0

Anwesend: 21