TOP Ö 1: Änderung des Flächennutzungsplanes Ergolding mit Deckblatt Nr. 30 und Erweiterung und Änderung des Bebauungsplanes "Am Anger" mit Deckblatt Nr. 1, frühzeitige Behördenbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB
Von Seiten des Marktes Essenbach bestehen keine Bedenken
gegenüber der Änderung des Flächennutzungsplanes Ergolding und der
Deckblattänderung des Bebauungsplanes „Am Anger“ durch Deckblatt Nr. 1.