Beschluss:

Der Marktgemeinderat erteilt im Grundsatz sein Einvernehmen zu dem Antrag auf Vorbescheid.

Die Prüfung der Voraussetzungen des § 35 BauGB obliegt dem Landratsamt Landshut.

Die Berechnung des Stellplatzbedarfs richtet sich nach der gemeindlichen Stellplatzsatzung.

Es wird darauf hingewiesen, dass die Wasserversorgung durch einen Brunnen und nicht durch eine zentrale Wasserversorgung erfolgt.

 

 

Die Marktgemeinderatsmitglieder Kopp und Wastian haben als persönlich Beteiligte an der Abstimmung nicht teilgenommen.

 


Für den Beschluss:  21

Gegen den Beschluss: 0

Anwesend: 23