Informationen:

-       Wegweisende Beschilderung B15 neu:

Die Schreiben des Landratsamtes Landshut vom 14.11.2012 und der Autobahndirektion Südbayern vom 24.10.2012 hinsichtlich der wegweisenden Beschilderung B15 neu werden zur Kenntnis genommen.

 

Beschluss 21:0:

Die Bezeichnung des Kreuzes A92/B15neu mit der Benennung „Kreuz Landshut“ wird abgelehnt. Der hierzu bereits ergangene Beschluss des Marktgemeinderates vom 21.01.2010 mit der Forderung der Benennung „Autobahnkreuz Ohu“ oder „Essenbach“ bleibt aufrechterhalten.

 


Für den Beschluss:       

Gegen den Beschluss:      

Anwesend: 21