Beschluss:

Wegen der Konzentrationswirkung dieser Werbeanlagen ist eine erhebliche Störung des Ortsbildes und eine unzumutbare Ablenkung des Straßenverkehrs zu befürchten.

Aus diesem Grund wird das Einvernehmen abgelehnt.

 

 

Mit Zustimmung aller Marktgemeinderatsmitglieder wird wegen Eilbedürftigkeit nachfolgender TOP neu in die Tagesordnung aufgenommen.

 


Für den Beschluss:  22

Gegen den Beschluss: 0

Anwesend: 22