Beschluss:

Der Marktgemeinderat erteilt sein Einvernehmen zu dem Bauvorhaben.

Den Abweichungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans hinsichtlich der Überschreitung der Baugrenze, der Überschreitung des Trauf- und Ortgangüberstandes, der abweichenden Dachneigung und der abweichenden Dachform mit dem Treppenhaus wird zugestimmt.

Für die Errichtung einer Hochbordabsenkung ist eine entsprechende Vereinbarung zu treffen. Die Kosten hierfür hat der Antragsteller zu tragen.


Für den Beschluss:  22

Gegen den Beschluss: 0

Anwesend: 22