Beschluss:

 

Der Marktgemeinderat erteilt sein Einvernehmen zu dem Bauvorhaben.

Die Nebenbestimmungen im genehmigten Vorbescheid vom 26.07.2012 sind einzuhalten.

Die geplanten Zufahrten sowie die komplette Errichtung einer Kanalanschlussleitung mit Revisionsschacht sind vom Antragsteller zu errichten. Sämtliche anfallende Kosten hierfür

hat der Antragsteller zu tragen. Entsprechende Vereinbarungen sind zu treffen.

Es wird darauf hingewiesen, dass im Flächennutzungsplan für das Grundstück Fl.Nr. 520, Gemarkung Mettenbach ein Bodendenkmal obertägig nicht sichtbar dargestellt ist.

Im Grundstück verläuft entlang der nördlichen Grundstücksgrenze eine Hauptwasserleitung.

 

 

Mit Zustimmung aller Marktgemeinderatsmitglieder wird wegen Eilbedürftigkeit nachfolgender TOP neu in die Tagesordnung aufgenommen.

 


Für den Beschluss:  21

Gegen den Beschluss: 0

Anwesend: 21