Die angekündigte Überarbeitung des LEP wird grundsätzlich begrüßt. Man kann das Bemühen der Staatsregierung um eine komprimierte Regelung erkennen.

 

Folgende Einzelbeschlüsse werden gefasst:

 

-Beschluss 21 : 2 Stärkung der Thematik Grundwasserschutz im LEP:    

                              

Unter dem Leitbild „Bayern 2025 Entwicklungschancen nutzen, Werte und Vielfalt bewahren, Lebensqualität sichern“ wird die Notwendigkeit aufgezeigt, dass der demographische Wandel, die fortschreitende Globalisierung, der Klimawandel und der Umbau der Energieversorgung die räumliche Entwicklung Bayerns vor neue Herausforderungen stellen.

 

Erläuternd wird ausgeführt, dass es zudem gerade auf regionaler Ebene notwendig sein wird, insbesondere in der Land- und Forstwirtschaft, im Tourismus und im Siedlungswesen die Strukturen an den Klimawandel anzupassen. In diesem Zusammenhang sieht der Markt Essenbach den Grundwasserschutz von besonderer Bedeutung.

 

Unter den aufgezählten Punkten „Vision Bayern 2025“ fehlt eine wichtige Aussage zum Grundwasserschutz. Sauberes Wasser, vor allem Grundwasser, ist die allerwichtigste Lebensvoraussetzung in Bayern und dessen Schutz muss vor wirtschaftliche Interessen aller gestellt werden. Die im LEP-E enthaltenen Aussagen (7.2.2 und 7.2.3) reichen aufgrund der tatsächlichen Entwicklung in Bayern nach unserer Auffassung nicht aus.

 

Vorschlag zur Ergänzung der „Vision Bayern 2025“:

Flächendeckende Sicherung der Lebensgrundlagen

Wir wollen in Bayern in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen schützen. Hierzu wollen wir bei allen Maßnahmen den Schutz, vor allem den des Grundwassers fortlaufend optimieren. Bei bereits bekannten Belastungen von Grundwasserkörpern hat bei allen baulichen Maßnahmen mit möglichen Auswirkungen auf das Grundwasser der Grundwasserschutz Vorrang.

 

Wir wollen den Schutzraum verträglich gestalten und dabei neben ökonomischen auch ökologische und soziale Aspekte berücksichtigen. Wir wollen ein attraktives und differenziertes Angebot an Lebensgrundlagen bereitstellen.

 

 

-Beschluss 22 : 1 Beibehaltung des Ziels einer öffentlichen Wasserversorgung:

 

Das derzeit gültige LEP 2006 enthält ein klares Bekenntnis der Staatsregierung zur öffentlichen Wasserversorgung in kommunaler Verwaltung (Ziel 3.2.2.5). Der vorliegende Entwurf enthält eine solche Aussage nicht mehr. Wir fordern daher, das derzeit geltende Ziel, dass die öffentliche Wasserversorgung als essentieller Bestandteil der Daseinsvorsorge in kommunaler Verantwortung bleiben soll, in das neue LEP überführt wird.

 

Die Versorgung der Allgemeinheit durch Trinkwasser im Rahmen der Daseinsvorsorge soll auch weiterhin ausdrücklich den Vorrang vor Anlagen Privater zur Wassergewinnung haben. Dementsprechend sollte der in Kapitel 7.2.2 des LEP-Entwurfs enthaltene Grundsatz so formuliert werden, dass das Grundwasser bevorzugt der öffentlichen Trinkwasserversorgung dienen soll.

 

-Beschluss 22 : 1 Aufnahme des Ziels einer flächendeckenden Breitbandversorgung

 

Von Seiten des Marktes Essenbach wird kritisch gesehen, dass in der Fortschreibung des LEP die flächendeckende Breitbandversorgung mit ausreichend schnellen Internetanschlüssen überhaupt nicht erwähnt wurde. Eine schnelle Internetanbindung zählt in der heutigen Zeit zu den wichtigsten Infrastruktureinrichtungen in den Städten und Gemeinden. Gerade im ländlichen Bereich kann durch die Erschließung mit schnellem Internet der Landflucht und in der Folge auch den demografischen Entwicklungen entgegengewirkt werden.

 

Das Ziel einer schnellen, flächendeckenden Breitbandversorgung sollte unbedingt in das neue LEP aufgenommen werden.

 


 

Für den Beschluss:  s. u.

Gegen den Beschluss: s. u.

Anwesend: 23