Sitzung: 04.09.2012 Marktgemeinderat
Beschluss:
In unmittelbarer Umgebung wurde bereits eine Werbeanlage errichtet. Wegen der
Konzentrationswirkung dieser Werbeanlagen ist eine erhebliche Störung des
Ortsbildes und eine unzumutbare .Ablenkung des Straßenverkehrs zu befürchten.
Aus diesem Grund wird das Einvernehmen abgelehnt.
Für den
Beschluss: 19 |
Gegen
den Beschluss: 0 |
Anwesend:
19 |
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