Beschluss:
Der Marktgemeinderat erteilt grundsätzlich sein Einvernehmen zu dem Antrag auf Vorbescheid.

Die Prüfung der Voraussetzungen des §35 BauGB obliegt dem Landratsamt.

Ein Revisionsschacht und die Errichtung einer Zufahrt wird gefordert. Eine entsprechende Kostenübernahme-Vereinbarung ist auszufertigen.

Es sind noch zwei weitere Stellplätze vorzuweisen.

Die Berechnung des Stellplatzbedarfs richtet sich nach der gemeindlichen Stellplatzsatzung.

 

 

 

 


Für den Beschluss:  19

Gegen den Beschluss: 0

Anwesend: 19