Beschluss:
Dem Antrag auf Vorbescheid wird zugestimmt.
Die Genehmigungsvoraussetzung ist nach § 35 BauGB von der Genehmigungsbehörde zu prüfen.
Es wird darauf hingewiesen, dass im Flächennutzungsplan für das Grundstück Fl.Nr. 520, Gemarkung Mettenbach ein Bodendenkmal (obertägig nicht sichtbar) dargestellt ist.

 

 

 

 

 

 


Für den Beschluss:  21

Gegen den Beschluss: 0

Anwesend: 21