Sitzung: 19.06.2012 Marktgemeinderat
Beschluss:
Dem Antrag auf Vorbescheid wird zugestimmt.
Die Genehmigungsvoraussetzung ist nach § 35 BauGB von der Genehmigungsbehörde
zu prüfen.
Es wird darauf hingewiesen, dass im Flächennutzungsplan für das Grundstück
Fl.Nr. 520, Gemarkung Mettenbach ein Bodendenkmal (obertägig nicht sichtbar)
dargestellt ist.
Für den
Beschluss: 21 |
Gegen
den Beschluss: 0 |
Anwesend:
21 |
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