Sitzung: 05.06.2012 Marktgemeinderat
Beschluss:
Vor einer Entscheidung über die Aufstellung einer Ortsabrundungssatzung wird
die Verwaltung beauftragt, mit dem Landratsamt abzuklären, unter welchen
Vorgaben die Einhaltung der ursprünglichen Bauvoranfrage gewährleistet werden
kann ohne dass die Gefahr einer weitergehenden verdichteten Bebauung entsteht.
Für
den Beschluss: 24 |
Gegen
den Beschluss: 0 |
Anwesend:
24 |
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