Beschluss:
Vor einer Entscheidung über die Aufstellung einer Ortsabrundungssatzung wird die Verwaltung beauftragt, mit dem Landratsamt abzuklären, unter welchen Vorgaben die Einhaltung der ursprünglichen Bauvoranfrage gewährleistet werden kann ohne dass die Gefahr einer weitergehenden verdichteten Bebauung entsteht.

 

 

 

 


Für den Beschluss:  24

Gegen den Beschluss: 0

Anwesend: 24