Sitzung: 22.05.2012 Marktgemeinderat
Beschluss:
Der Marktgemeinderat erteilt sein Einvernehmen zu dem Bauvorhaben, sofern
dieses nach § 35 BauGB zulässig ist. Das Vorliegen einer Privilegierung ist vom
LRA zu prüfen.
Die Auflagen des technischen Umweltschutzes und des Immissionsschutzes werden in das Ermessen der Fachbehörden gestellt.
Auf die Stellungnahme des Zweckverbandes zur Wasserversorgung Rottenburger Gruppe vom 21.05.2012 wird hingewiesen.
MGRM Hanglberger Michael hat als persönlich Beteiligter an der Abstimmung nicht teilgenommen.
Für
den Beschluss: 21 |
Gegen
den Beschluss: 0 |
Anwesend:
22 |
|
|
|