Beschluss:
Der Marktgemeinderat erteilt sein Einvernehmen zu dem Bauvorhaben, sofern dieses nach § 35 BauGB zulässig ist. Das Vorliegen einer Privilegierung ist vom LRA zu prüfen.

Die Auflagen des technischen Umweltschutzes und des  Immissionsschutzes werden in das Ermessen der Fachbehörden gestellt.

Auf die Stellungnahme des Zweckverbandes zur Wasserversorgung Rottenburger Gruppe vom 21.05.2012 wird hingewiesen.

 

MGRM Hanglberger Michael hat als persönlich Beteiligter an der Abstimmung nicht teilgenommen.

 


Für den Beschluss:  21

Gegen den Beschluss: 0

Anwesend: 22