Sitzung: 22.05.2012 Marktgemeinderat
Beschluss:
Die Abweichungen vom Bebauungsplan werden als so gravierend eingestuft, dass
der Planung im vorgelegten Umfang nicht zugestimmt werden kann.
Dem Bauherrn wird eine Änderung der Planung dahingehend vorgeschlagen, sich an
den neueren Bauten in der näheren Umgebung (Forsthofer, Wiethaler Erhard) zu
orientieren.
Für
den Beschluss: 22 |
Gegen
den Beschluss: 0 |
Anwesend:
22 |
|
|
|