Beschluss:
Die Abweichungen vom Bebauungsplan werden als so gravierend eingestuft, dass der Planung im vorgelegten Umfang nicht zugestimmt werden kann.
Dem Bauherrn wird eine Änderung der Planung dahingehend vorgeschlagen, sich an den neueren Bauten in der näheren Umgebung (Forsthofer, Wiethaler Erhard) zu orientieren.

 

 


Für den Beschluss:  22

Gegen den Beschluss: 0

Anwesend: 22