Sitzung: 15.05.2012 Marktgemeinderat
Beschluss:
Der Marktgemeinderat erteilt sein Einvernehmen zu dem Bauvorhaben.
Die Prüfung der Zulässigkeitsvoraussetzungen des Bauvorhabens nach § 35 BauGB obliegt zuständigkeitshalber dem Landratsamt Landshut.
Für
den Beschluss: 23 |
Gegen
den Beschluss: 0 |
Anwesend:
23 |
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