Beschluss:
Der Marktgemeinderat erteilt sein Einvernehmen zu dem Bauvorhaben.

Die Prüfung der Zulässigkeitsvoraussetzungen des Bauvorhabens nach § 35 BauGB obliegt zuständigkeitshalber dem Landratsamt Landshut.

 

 

 


Für den Beschluss:  23

Gegen den Beschluss: 0

Anwesend: 23