Beschluss:
Der Marktgemeinderat erteilt sein Einvernehmen zu der Bauvoranfrage in der vorgelegten Form. Den Abweichungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes hinsichtlich der abweichenden Dachform des Wohnhauses, der abweichenden Dachdeckung sowie der abweichenden Anschüttung wird zugestimmt. Hinsichtlich der abweichenden Dachform der Doppelgarage erfolgt die Zustimmung nur nach Abstimmung mit den Nachbarn durch Nachbarunterschrift auf dem Eingabeplan.

 


Für den Beschluss:  18

Gegen den Beschluss: 6

Anwesend: 24