Sitzung: 27.03.2012 Marktgemeinderat
Beschluss:
Der öffentliche Feld- und Waldweg Fl. Nr. 172, (813 m²) in der Gemarkung
Mettenbach kann wegen Entbehrlichkeit nach Art. 8 BayStrWG eingezogen werden.
Für
den Beschluss: 24 |
Gegen
den Beschluss: 0 |
Anwesend:
24 |
|
|
|