Beschluss:
Der öffentliche Feld- und Waldweg Fl. Nr. 172, (813 m²) in der Gemarkung Mettenbach kann wegen Entbehrlichkeit nach Art. 8 BayStrWG eingezogen werden.

 


Für den Beschluss:  24

Gegen den Beschluss: 0

Anwesend: 24