Das Schreiben des Landratsamtes wonach das Vorhaben nach Ansicht der Genehmigungsbehörde zulässig ist und der Markt Essenbach nochmals über die Erteilung seines Einvernehmens entscheiden sollte wird zur Kenntnis genommen. Der Marktgemeinderat sieht dennoch keine Änderung seines Beschlusses vom 17.01.2012 Top 1.4 geboten.

 

 

 


Für den Beschluss:  0

Gegen den Beschluss: 0

Anwesend: 23