Sitzung: 13.03.2012 Marktgemeinderat
Das Schreiben des Landratsamtes wonach das Vorhaben nach
Ansicht der Genehmigungsbehörde zulässig ist und der Markt Essenbach nochmals über
die Erteilung seines Einvernehmens entscheiden sollte wird zur Kenntnis
genommen. Der Marktgemeinderat sieht dennoch keine Änderung seines Beschlusses
vom 17.01.2012 Top 1.4 geboten.
Für den
Beschluss: 0 |
Gegen
den Beschluss: 0 |
Anwesend:
23 |
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