Beschluss:
Der Marktgemeinderat erteilt sein Einvernehmen zu dem Bauvorhaben.
Den Abweichungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes hinsichtlich der Überschreitung der Baugrenzen, der Schaffung der zweiten Zufahrt an der westlichen Grundstücksgrenze, der abweichenden Dachform, der abweichenden Dachneigung, der abweichenden Bedachung und der abweichenden Sockelhöhe wird zugestimmt.


MGRM Wenzl hat als persönlich Beteiligter an der Abstimmung nicht teilgenommen.

 


Für den Beschluss:  22

Gegen den Beschluss: 0

Anwesend: 23