Beschluss:
Der Marktgemeinderat erteilt kein Einvernehmen zu dem Bauvorhaben.

Die geplante Werbeanlage ragt in den öffentlichen Verkehrsraum hinein und verengt den Gehweg entlang der B15. Außerdem fügt sich die geplante Werbeanlage nicht in die unmittelbare Umgebung ein und beeinträchtigt das Ortsbild.
Gleichzeitig muss angesichts der Verkehrsbelastung der B 15 – Ortsdurchfahrt Essenbach auch eine Beeinträchtigung des Straßenverkehrs ausgeschlossen sein. Der Straßenbaulastträger sollte hierzu in jedem Fall gehört werden.

 

 

 


Für den Beschluss:  24

Gegen den Beschluss: 0

Anwesend: 24