Sitzung: 17.01.2012 Marktgemeinderat
Die Sach- und Rechtslage wird zur Kenntnis genommen.
Beschluss:
Das gemeindliche Einvernehmen wird nicht erteilt. Dem Vorhaben stehen öffentliche
Belange entgegen, weil es den Darstellungen des Flächennutzungsplanes
widerspricht (§ 35 Abs. 1 in Verbindung mit Abs. 3 Nr. 1 BauGB). Der
vorgesehene Standort liegt zentral in der Mitte einer Konzentrationsfläche für
Windkraftanlagen.
Für den
Beschluss: 22 |
Gegen
den Beschluss: 2 |
Anwesend:
24 |
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