Sitzung: 06.12.2011 Marktgemeinderat
Beschluss:
Die Gebührensatzung über die Benutzung der Tageseinrichtungen des Marktes
Essenbach ist mit Gültigkeit ab dem Kindergartenjahr 2012/13 dahingehend zu
ergänzen, dass Kinder mit Krippenstatus (unter 3 Jahre bzw. 3. Geburtstag erst
nach dem 31.12. des laufenden Kindergartenjahres), die dennoch einen
Kindergarten besuchen (grundsätzlich nur möglich im Kindergarten Essenbach) für
dieses Kindergartenjahr die Benutzungsgebühr für den Besuch einer Kinderkrippe
entrichten müssen.
Beschluss:
Im Übrigen bleiben die Gebühren für die Benutzung der Kindertageseinrichtungen
des Marktes Essenbach auch für das neue Kindergartenjahr 2012/13 bis auf
weiteres unverändert.
Für den
Beschluss: 23 |
Gegen
den Beschluss: 0 |
Anwesend:
23 |
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