Beschluss:
Die Gebührensatzung über die Benutzung der Tageseinrichtungen des Marktes Essenbach ist mit Gültigkeit ab dem Kindergartenjahr 2012/13 dahingehend zu ergänzen, dass Kinder mit Krippenstatus (unter 3 Jahre bzw. 3. Geburtstag erst nach dem 31.12. des laufenden Kindergartenjahres), die dennoch einen Kindergarten besuchen (grundsätzlich nur möglich im Kindergarten Essenbach) für dieses Kindergartenjahr die Benutzungsgebühr für den Besuch einer Kinderkrippe entrichten müssen.

Beschluss:
Im Übrigen bleiben die Gebühren für die Benutzung der Kindertageseinrichtungen des Marktes Essenbach auch für das neue Kindergartenjahr 2012/13 bis auf weiteres unverändert.

 


Für den Beschluss:  23

Gegen den Beschluss: 0

Anwesend: 23