Beschluss:
In Vollzug des § 1 der Verordnung zum Vollzug des Personenstandsgesetzes in der geltenden Fassung wird die Verwaltungsanstellte Birgit Wittmann mit sofortiger Wirkung auf jederzeitigen Widerruf zur Standesbeamtin mit unbeschränktem Aufgabenbereich bestellt.

 


 

Für den Beschluss:  25

Gegen den Beschluss: 0

Anwesend: 25