Sitzung: 11.10.2011 Marktgemeinderat
Beschluss:
In Vollzug des § 1 der Verordnung zum Vollzug des Personenstandsgesetzes in der
geltenden Fassung wird die Verwaltungsanstellte Birgit Wittmann mit sofortiger
Wirkung auf jederzeitigen Widerruf zur Standesbeamtin mit unbeschränktem
Aufgabenbereich bestellt.
Für den Beschluss:
25 |
Gegen den Beschluss: 0 |
Anwesend: 25 |