Beschluss:
Der Marktgemeinderat erteilt sein Einvernehmen zu dem Bauvorhaben, sofern dieses nach § 35 BauGB zulässig ist. Das Vorliegen einer Privilegierung ist vom LRA zu prüfen.

Die Nähe zur Wohnbebauung in Verbindung mit einer Öffnung des Stalles zur Westseite (Richtung Siedlung Osterangerstraße) erscheint problematisch und muss einer genauen Prüfung unterzogen werden.

Die Auflagen des technischen Umweltschutzes und des  Immissionsschutzes werden in das Ermessen der Fachbehörden gestellt.

Die Versorgung mit Wasser ist z. Zt. nicht gesichert. Auf die Stellungnahme des Zweckverbandes zur Wasserversorgung der Isar-Gruppe I vom 11.11.2011 wird verwiesen.

 

 


Für den Beschluss:  15

Gegen den Beschluss: 4

Anwesend: 19