Sitzung: 08.11.2011 Marktgemeinderat
Beschluss:
Der Marktgemeinderat erteilt sein Einvernehmen zu dem Bauvorhaben.
Die Prüfung der Zulässigkeitsvoraussetzungen des Bauvorhabens nach § 35 BauGB obliegt zuständigkeitshalber dem Landratsamt Landshut.
Für
den Beschluss: 25 |
Gegen
den Beschluss: 0 |
Anwesend:
25 |
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