Beschluss:
Der Marktgemeinderat erteilt sein Einvernehmen zu dem Bauvorhaben.

Den Abweichungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes hinsichtlich der Überschreitung der Baugrenze, der halboffenen Bauweise, der Errichtung eines Kniestocks und der abweichenden Traufhöhe wird zugestimmt.

Im Bereich der geplanten Gargenzufahrt befindet sich eine Straßenlampe.

Der Antragsteller hat sich mit dem Stromversorgungsunternehmen ÜZW wegen Versetzung dieser Lampe in Verbindung zu setzen. Die Kosten für diese Versetzung hat der Antragsteller zu tragen

 

 


Für den Beschluss:  25

Gegen den Beschluss: 0

Anwesend: 25