Beschluss:
Der Marktgemeinderat nimmt den Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Haushaltsjahres 2009 mit den erforderlichen Erläuterungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis. Die Rechnung für das Haushaltsjahr wird nach Art. 102 Abs. 3 GO entsprechend dem vorliegenden Ergebnis des Rechnungsprüfungsausschusses festgestellt. Die Entlastung wird erteilt.

Der 1. Bürgermeister hat als persönlich Beteiligter an der Abstimmung nicht teilgenommen.

 

 


Für den Beschluss:  23

Gegen den Beschluss: 0

Anwesend: 24