Beschluss 23 : 1:
Der Marktgemeinderat stimmt dem Bau einer Photovoltaikanlage am Lärmschutzwall (und/oder anderer geeigneter Flächen) der A 92 grundsätzlich zu. Vor einer endgültigen Standortentscheidung werden  Bürgermeister und Verwaltung beauftragt, Informationen zu Umfang der Investition, Investoren, Wirtschaftlichkeit und Betriebsform einzuholen.

Beschluss 23 : 1:

Der Marktgemeinderat beschließt die Aufstellung eines Bebauungs- und Grünordnungsplanes für die Fl.Nr 2044, Gem. Essenbach und einer Teilfläche der BAB im Altheimer Bereich.

Die Fläche ist im rechtskräftigen Flächennutzungsplan als Lärmschutzwall bzw. als Autobahnflächen dargestellt.

Die Aufstellung des Bauleitplanes wird aus Sicht der städtebaulichen Entwicklung und Ordnung für diesen Bereich als erforderlich angesehen.

Der Bebauungs- und Grünordnungsplan erhält die Bezeichnung „Photovoltaikanlage an Lärmschutzeinrichtungen an der A 92“.

Die Verwaltung wird mit der Bekanntgabe des Aufstellungsbeschlusses beauftragt.

 


Für den Beschluss:  s.u.

Gegen den Beschluss: s.u.

Anwesend: 24