Sitzung: 12.04.2011 Marktgemeinderat
Beschluss:
Öffentlichkeitsbeteiligung
Mit Bekanntmachung vom 07.02.2011 wurde die Öffentlichkeit über die
öffentliche Auslegung nach § 3 Abs 2 BauGB informiert. Diese fand vom
15.02.2011 bis 14.03.2011 statt. Der Öffentlichkeit wurde Gelegenheit zur
Stellungnahme gegeben. Während dieser Frist wurden keine Einwendungen
vorgebracht.
Behörden und Träger
öffentlicher Belange
Die Stellungnahme der Behörden und Träger öffentlicher Belange, die
während der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanes eingegangen sind, werden
wie folgt behandelt:
Keine Stellungnahme von:
Bay. Landesamt für
Denkmalpflege
LRA Landshut –
Immissionsschutz
LRA Landshut –
Naturschutz
LRA Landshut –
Bauaufsicht
Regierung von
Niederbayern – Höhere Landesplanungsbehörde
Amt für ländliche
Entwicklung
Vermessungsamt
Landshut
Dt. Telekom
Netzproduktion GmbH
Kabel Deutschland
Vertrieb und Service GmbH
Thomas Loibl –
Kreisbrandrat
Roider/Wilczek -
Technik im Haus
Der Markt Essenbach geht davon aus, dass öffentliche Belange durch die
Planung nicht berührt werden.
·
LRA Landshut – Staatl. Gesundheitsamt
Keine Einwände aus hygienischer Sicht.
·
LRA Landshut – Sachgebiet 4T (Orts- und Städteplanung)
Mit der Planung besteht aus der Sicht der
Orts- und Städteplanung im Wesentlichen Einverständnis.
·
Amt für Ernährung Landwirtschaft und Forsten
Da die landwirtschaftlichen Belange
berücksichtigt sind, werden keine weiteren Bedenken oder Anregungen
vorgebracht.
·
EVE Energieversorgung
Gegen die Aufstellung des Bebauungsplanes
besteht kein Einwand. Eine Versorgung mit Erdgas ist durch die EVE vorgesehen.
Die EVE wird über weitere Ausbauplanungen und Ausbautermine auf dem Laufenden
gehalten.
·
ÜZW Wörth/Isar
Von Seiten der Überlandzentrale
Wörth/I.-Altheim AG bestehen keine Einwände.
·
Wasserwirtschaftsamt Landshut
Aus wasserwirtschaftlicher Sicht besteht mit
der Planung Einverständnis.
·
Planungsbüro Alois Halbinger
Keine Äußerung.
·
Regionaler Planungsverband
Von Seiten des Regionalen Planungsverbandes
Landshut bestehen gegen die Aufstellung des Bebauungsplanes keine Bedenken.
Die
Stellungnahmen werden zur Kenntnis genommen.
·
WZV Isar Gruppe 1 Ohu
Gleiche Stellungnahme wie beim ersten
Auslegungsverfahren (Hinweise und DIN-Vorschriften).
Auf den
Beschluss vom 18.01.2011 wird verwiesen.
Der Marktgemeinderat stellt die
Änderung des Flächennutzungsplanes durch Deckblatt Nr. 6 mit Erläuterungs- und
Umweltbericht fest.
Für den
Beschluss: 24 |
Gegen
den Beschluss: 0 |
Anwesend:
24 |
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