Beschluss:

Öffentlichkeitsbeteiligung

Mit Bekanntmachung vom 07.02.2011 wurde die Öffentlichkeit über die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs 2 BauGB informiert. Diese fand vom 15.02.2011 bis 14.03.2011 statt. Der Öffentlichkeit wurde Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Während dieser Frist wurden keine Einwendungen vorgebracht.


Behörden und Träger öffentlicher Belange

Die Stellungnahme der Behörden und Träger öffentlicher Belange, die während der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanes eingegangen sind, werden wie folgt behandelt:

 

Keine Stellungnahme von:

Bay. Landesamt für Denkmalpflege

LRA Landshut – Immissionsschutz

LRA Landshut – Naturschutz

LRA Landshut – Bauaufsicht

Regierung von Niederbayern – Höhere Landesplanungsbehörde

Amt für ländliche Entwicklung

Vermessungsamt Landshut

Dt. Telekom Netzproduktion GmbH

Kabel Deutschland Vertrieb und Service GmbH

Thomas Loibl – Kreisbrandrat

Roider/Wilczek - Technik im Haus

 

Der Markt Essenbach geht davon aus, dass öffentliche Belange durch die Planung nicht berührt werden.

 

·      LRA Landshut – Staatl. Gesundheitsamt

Keine Einwände aus hygienischer Sicht.

·      LRA Landshut – Sachgebiet 4T (Orts- und Städteplanung)

Mit der Planung besteht aus der Sicht der Orts- und Städteplanung im Wesentlichen Einverständnis.

·      Amt für Ernährung Landwirtschaft und Forsten

Da die landwirtschaftlichen Belange berücksichtigt sind, werden keine weiteren Bedenken oder Anregungen vorgebracht.

·      EVE Energieversorgung

Gegen die Aufstellung des Bebauungsplanes besteht kein Einwand. Eine Versorgung mit Erdgas ist durch die EVE vorgesehen. Die EVE wird über weitere Ausbauplanungen und Ausbautermine auf dem Laufenden gehalten.

·      ÜZW Wörth/Isar

Von Seiten der Überlandzentrale Wörth/I.-Altheim AG bestehen keine Einwände.

·      Wasserwirtschaftsamt Landshut

Aus wasserwirtschaftlicher Sicht besteht mit der Planung Einverständnis.

·      Planungsbüro Alois Halbinger

Keine Äußerung.

·      Regionaler Planungsverband

Von Seiten des Regionalen Planungsverbandes Landshut bestehen gegen die Aufstellung des Bebauungsplanes keine Bedenken.

 

Die Stellungnahmen werden zur Kenntnis genommen.

·      WZV Isar Gruppe 1 Ohu

Gleiche Stellungnahme wie beim ersten Auslegungsverfahren (Hinweise und DIN-Vorschriften).

Auf den Beschluss vom 18.01.2011 wird verwiesen.

 

Der Bebauungsplan „Blumenäcker“ wird gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung erlassen und ihm die Begründung beigegeben. Die Verwaltung wird beauftragt, den Bebauungsplan öffentlich bekanntzumachen.

 


Für den Beschluss:  24

Gegen den Beschluss: 0

Anwesend: 24