Beschluss:
Der vorgestellte Bebauungsplanentwurf wird gebilligt.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Bürgerbeteiligung und die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch durchzuführen.

 

 

 


Für den Beschluss:  23

Gegen den Beschluss: 0

Anwesend: 23