Sitzung: 29.03.2011 Marktgemeinderat
Beschluss:
Der vorgestellte Bebauungsplanentwurf wird gebilligt.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Bürgerbeteiligung und die Beteiligung der
Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2
Baugesetzbuch durchzuführen.
Für
den Beschluss: 23 |
Gegen
den Beschluss: 0 |
Anwesend:
23 |
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