Vorab Besichtigung der Wohnung durch den Marktgemeinderat.

Beschluss:
Die bedarfsnotwendige Instandsetzung der Wohnung wird ausgeführt. Es wird hierfür ein Betrag von Obergrenze 14.000,00 € in den Haushalt eingestellt.

 


 

Für den Beschluss:  19

Gegen den Beschluss: 4

Anwesend: 23