Beschluss:
Der Marktgemeinderat lehnt sein Einvernehmen zu dem Bauvorhaben ab, da das Rücksichtsnahmegebot zum Schutze der Nachbarn nicht gewährleistet ist (§ 34 Abs. 3 a Satz 1 Nr. 3 BauGB).

 


Für den Beschluss:  23

Gegen den Beschluss: 0

Anwesend: 23