Sitzung: 15.03.2011 Marktgemeinderat
Beschluss:
Der Marktgemeinderat lehnt sein Einvernehmen zu dem Bauvorhaben ab, da das
Rücksichtsnahmegebot zum Schutze der Nachbarn nicht gewährleistet ist (§ 34
Abs. 3 a Satz 1 Nr. 3 BauGB).
Für den
Beschluss: 23 |
Gegen
den Beschluss: 0 |
Anwesend:
23 |
|
|
|