Bürgermeister Wittmann stellt Antrag auf Schluss der Beratung.

Beschluss 22 : 1:
Der Antrag wird angenommen.

Beschluss 22 : 1:
Der Marktgemeinderat erteilt sein Einvernehmen zu dem Antrag auf Vorbescheid, sofern das Bauvorhaben als sonstiges Vorhaben gemäß § 35 Abs. 2 BauGB keine öffentliche Belange beeinträchtigt.

Die geplante Zufahrt verbleibt im Privatbesitz. Es besteht kein Anspruch auf Abholung der Mülltonnen am eigenen Grundstück.

Die Kanalanschlüsse und die Zufahrt sind entsprechend dem jetzigen Stand der Technik auszuführen und mit dem Markt Essenbach abzustimmen.

Die Berechnung des Stellplatzbedarfs richtet sich nach der gemeindlichen Stellplatzsatzung. Laut Stellplatzsatzung des Marktes Essenbach ist vor Garagen ein offener Stauraum von mindestens 5,50 m einzuhalten.

Die gesetzlichen Abstandsflächen sind einzuhalten.

Es wird darauf hingewiesen, dass sich in unmittelbarer Nachbarschaft ein landwirtschaftlicher Betrieb befindet.

 

 


Für den Beschluss:  s.u.

Gegen den Beschluss: s.u.

Anwesend: 23