Beschluss:
Der Marktgemeinderat erteilt sein Einvernehmen zu dem Bauvorhaben, sofern das Bauvorhaben als sonstiges Vorhaben gemäß § 35 Abs. 2 BauGB keine öffentlichen Belange beeinträchtigt.
Laut Stellplatzsatzung des Marktes Essenbach sind zwei Stellplätze erforderlich. Auf dem Grundstück ist durch den Bau der Garage ein Stellplatz ausgewiesen. Somit ist noch ein weiterer Stellplatz auf dem Grundstück nachzuweisen.

MGRM Wiesnet verlässt während der Abstimmung den Sitzungssaal (Abstimmung ohne Wiesnet).

 

 

 

 


Für den Beschluss:  21

Gegen den Beschluss: 0

Anwesend: 21