Sitzung: 01.03.2011 Marktgemeinderat
Beschluss:
Der Marktgemeinderat erteilt sein Einvernehmen zu dem Bauvorhaben, sofern das
Bauvorhaben als sonstiges Vorhaben gemäß § 35 Abs. 2 BauGB keine öffentlichen
Belange beeinträchtigt.
Laut Stellplatzsatzung des Marktes Essenbach sind zwei Stellplätze
erforderlich. Auf dem Grundstück ist durch den Bau der Garage ein Stellplatz
ausgewiesen. Somit ist noch ein weiterer Stellplatz auf dem Grundstück
nachzuweisen.
MGRM Wiesnet verlässt während der Abstimmung den Sitzungssaal (Abstimmung ohne
Wiesnet).
Für den
Beschluss: 21 |
Gegen
den Beschluss: 0 |
Anwesend:
21 |
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