Sitzung: 01.03.2011 Marktgemeinderat
Beschluss:
Der Marktgemeinderat erteilt sein Einvernehmen zu dem Bauvorhaben, sofern das
Bauvorhaben als sonstiges Vorhaben gemäß § 35 Abs. 2 BauGB keine öffentliche
Belange beeinträchtigt und unter der Voraussetzung, dass die Baumaßnahme als
Zwischenlösung getätigt wird, bis der Ersatzbau im Bereich des alten Wohnhauses
erstellt ist.
Für
den Beschluss: 22 |
Gegen
den Beschluss: 0 |
Anwesend:
22 |
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