Beschluss:
Der Marktgemeinderat erteilt sein Einvernehmen zu dem Bauvorhaben.
Den Abweichungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans hinsichtlich der abweichenden Dacheindeckung, der abweichenden Dachneigung, der Errichtung des Kniestocks, der Errichtung von zwei Dachgauben, der Überschreitung der max. zulässigen Wandhöhe beim Zwerchgiebel sowie der Baugrenzenüberschreitung wird zugestimmt.
Im Bereich der Zufahrt ist das Hochbord abzusenken. Eine entsprechende Kostenübernahme-Vereinbarung ist auszufertigen.

 

 

 

 

 


Für den Beschluss:  20

Gegen den Beschluss: 0

Anwesend: 20