Sitzung: 01.02.2011 Marktgemeinderat
Beschluss:
Eine Privilegierung nach § 35 BauGB ist nicht erkennbar. Ob eine Privilegierung
nach § 35 BauGB vorliegt, ist von den entsprechenden Fachstellen zu prüfen.
Wenn eine Privilegierung nach § 35 BauGB vorliegen sollte, erteilt der
Marktgemeinderat sein Einvernehmen zu dem Bauvorhaben.
Ein Revisionsschacht wird gefordert. Eine entsprechende Kostenübernahme-Vereinbarung
ist auszufertigen.
Die Zufahrt ist bereits vorhanden. Die Zufahrt führt über einen bestehenden
Durchlass, der sich im Bach (Eigentümer Markt Essenbach) befindet. Sollte der
Durchlass verändert werden, ist dies mit dem Markt Essenbach (Bauamt Technik)
abzusprechen.
Die Berechnung des Stellplatzbedarfs richtet sich nach der gemeindlichen
Stellplatzsatzung.
Die gesetzlichen Abstandsflächen sind einzuhalten.
Für
den Beschluss: 24 |
Gegen
den Beschluss: 0 |
Anwesend:
24 |
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