Beschluss:
Der Marktgemeinderat erteilt grundsätzlich sein Einvernehmen zu dem Bauvorhaben.
Der Abweichung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes hinsichtlich der Baugrenzenüberschreitung wird zugestimmt. Eventuell verlorengehende Stellplätze sind zu ersetzen.
Die Auflagen werden in das Ermessen der Fachbehörden gestellt. Über eine Einhausung wird mit der Fachbehörde gesprochen. Die Auflagen aus der Baugenehmigung werden zu gegebener Zeit bekanntgegeben.

 

 

 

 


Für den Beschluss:  21

Gegen den Beschluss: 0

Anwesend: 21