Beschluss:
Der Marktgemeinderat erteilt sein Einvernehmen zu der Bauvoranfrage.
Der Abweichung von den Festsetzungen des Bebauungsplans hinsichtlich der Baugrenzen-überschreitung wird zugestimmt.
Laut Stellplatzsatzung des Marktes Essenbach sind für die Wohnnutzung zwei Stellplätze erforderlich. Diese sind auf dem Grundstück nachzuweisen.
Auf das Abstandsflächenrecht wird hingewiesen.

 


Für den Beschluss:  21

Gegen den Beschluss: 0

Anwesend: 21