Beschluss:
Der Verbindungsweg Flur Nr. 1109/1 zwischen der neu gebauten Ortsstraße „Rotdornweg“ und der Kerschbaumstraße  wird zum beschränkt öffentlichen Weg (Geh- und Radweg) gewidmet.
Die Länge beträgt 60 m.
Anfangspunkt:  im Westen bei Flur Nr. 1114, Kerschbaumstraße.
Endpunkt:         im Osten bei Flur Nr. 1109, Rotdornweg.
Der Verbindungsweg Flur Nr. 1108/7 zwischen der neu gebauten Ortsstraße „Rotdornweg“ und der Feldahornstraße wird zum beschränkt öffentlichen Weg (Geh- und Radweg) gewidmet.
Die Länge beträgt 28 m.
Anfangspunkt:  im Norden bei Flur Nr. 1104/3, Feldahornstraße.
Endpunkt:         im Süden bei Flur Nr. 1109, Rotdornweg.
Der Verbindungsweg Flur Nr. 1109/11 zwischen der neu gebauten Ortsstraße „Rotdornweg“ und der Ziegeleistraße wird zum beschränkt öffentlichen Weg (Geh- und Radweg) gewidmet.
Die Länge beträgt 28 m.
Anfangspunkt:  im Westen bei Flur Nr. 1109, Rotdornweg.
Endpunkt:         im Osten bei Flur Nr. 1104, Ziegeleistraße

 


Für den Beschluss:  21

Gegen den Beschluss: 0

Anwesend: 21