Beschluss:
Der Marktgemeinderat erteilt sein Einvernehmen, wenn eine Privilegierung nach § 35 Abs. 1 BauGB vorliegt. Die Notwendigkeit eines Immissionsschutzverfahrens ist vom Landratsamt zu prüfen. Die Gesamtsituation im Umfeld des Vorhabens ist bei dieser Prüfung mit zu berücksichtigen.

 

 


Für den Beschluss:  22

Gegen den Beschluss: 0

Anwesend: 22