Der Wunsch des Grundeigentümers der Parzellen 5, 6 und 7 auf Änderung des Bebauungsplanes wie vorgetragen wird zur Kenntnis genommen.

Beschluss 11 : 11:
Mit dem Eigentümer ist eine Vereinbarung abzuschließen, wonach dieser die Kosten für die Bebauungsplanänderung tragen muss.

(Aufgrund des Abstimmungsergebnisses ist dieser Antrag damit abgelehnt).

Beschluss 16 : 6:
Der 1. Bürgermeister wird zu Verhandlungen mit dem Grundstückseigentümer hinsichtlich einer Kostenbeteiligung für die Änderung des Bebauungsplanes beauftragt.

Beschluss 19 : 3:
Der Marktgemeinderat beschließt die Änderung des Bebauungsplanes „Zehnergarten“ Altheim durch Deckblatt Nr. 2.

Die Verwaltung wird beauftragt, das notwendige Verfahren zur Bebauungsplanänderung einzuleiten.

 


Für den Beschluss:  s.u.

Gegen den Beschluss: s.u.

Anwesend: 22