Sitzung: 05.10.2010 Marktgemeinderat
Beschluss:
Der Marktgemeinderat des Marktes Essenbach stimmt der Änderung der Grenzen des
Marktes Essenbach und des Marktes Ergoldsbach entsprechend dem Schreiben des
Vermessungsamtes Landshut vom 20.08.2010, Az. VM 5210, zu.
Es treten innerhalb des Landkreises Landshut folgende Änderungen der
Gemeindegebiete ein:
Aus dem Markt Essenbach, Gemarkung Mettenbach, wird das Flurstück 1707/1 mit
einer Fläche von 0,0072 ha und das Flurstück 1717/1 mit einer Fläche von 0,0136
ha ausgegliedert und in den Markt Ergoldsbach, Gemarkung Martinshaun,
eingegliedert.
Aus dem Markt Ergoldsbach, Gemarkung Martinshaun, wird das Flurstück 397/7 mit
einer Fläche von 0,0081 ha ausgegliedert und in den Markt Essenbach, Gemarkung
Mettenbach, eingegliedert.
Zugleich ändern sich entsprechend die Grenzen der Gemarkungen Mettenbach und
Martinshaun.
Es besteht damit Einverständnis, dass mit dem Zeitpunkt der Umgliederung das
bisher geltende Ortsrecht außer Kraft und das Ortsrecht der aufnehmenden
Gebietskörperschaft in Kraft tritt.
Für den
Beschluss: 22 |
Gegen
den Beschluss: 0 |
Anwesend:
22 |
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