Beschluss:
Der Marktgemeinderat des Marktes Essenbach stimmt der Änderung der Grenzen des Marktes Essenbach und des Marktes Ergoldsbach entsprechend dem Schreiben des Vermessungsamtes Landshut vom 20.08.2010, Az. VM 5210, zu.

Es treten innerhalb des Landkreises Landshut folgende Änderungen der Gemeindegebiete ein:
Aus dem Markt Essenbach, Gemarkung Mettenbach, wird das Flurstück 1707/1 mit einer Fläche von 0,0072 ha und das Flurstück 1717/1 mit einer Fläche von 0,0136 ha ausgegliedert und in den Markt Ergoldsbach, Gemarkung Martinshaun, eingegliedert.

Aus dem Markt Ergoldsbach, Gemarkung Martinshaun, wird das Flurstück 397/7 mit einer Fläche von 0,0081 ha ausgegliedert und in den Markt Essenbach, Gemarkung Mettenbach, eingegliedert.

Zugleich ändern sich entsprechend die Grenzen der Gemarkungen Mettenbach und Martinshaun.

Es besteht damit Einverständnis, dass mit dem Zeitpunkt der Umgliederung das bisher geltende Ortsrecht außer Kraft und das Ortsrecht der aufnehmenden Gebietskörperschaft in Kraft tritt.

 

 

 

 

 

 


Für den Beschluss:  22

Gegen den Beschluss: 0

Anwesend: 22