Beschluss:
Der Marktgemeinderat erteilt sein Einvernehmen zu der Bauvoranfrage.
Der Abweichung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes hinsichtlich der abweichenden Dachform wird zugestimmt.
Die Berechnung des Stellplatzbedarfs richtet sich nach der gemeindlichen Stellplatzsatzung.

Laut Stellplatzsatzung des Marktes Essenbach ist vor Garagen ein offener Stauraum von mindestens 5,50 m einzuhalten.


Die MGRM Heim Evi und Heim Johann haben als persönlich Beteiligte an der Abstimmung nicht teilgenommen.

 


Für den Beschluss:  20

Gegen den Beschluss: 0

Anwesend: 22